---05.02. 2012---
Tipps für Freizeit und Urlaub
Die Kunst der Reisebuchung
Reiseveranstalter sprechen gern durch die Blume und wer kennt nicht die vollmundigen Beschreibungen von Hotelanlagen, die sich vor Ort als geschickte Sprachartistik entpuppen. Wer in seinem Urlaub gern etwas unternimmt, wird ein "verkehrsgünstig gelegenes" Hotel solange toll finden, bis ihn der verkehrsgünstige Lärm selbst im Traum noch verfolgt. Und wer es am Urlaubsort "nur 15 Minuten bis zum Strand" hat, vorausgesetzt er hat einen Helikopter mitgebucht, lernt auf schmerzliche Weise den Bedeutungsreichtum der Reisekatalog-Sprache kennen.
Fallstricke der Katalogsprache
Denn da der Katalogtext wesentlicher Bestandteil des Vertrages mit dem Reiseveranstalter ist, sind sämtliche Angaben natürlich juristisch geprüft. Da die Veranstalter ihre Reisen schließlich auch verkaufen wollen, werden unvorteilhafte Eigenschaften des Hotels oder Urlaubsortes gern hinter bis zur Schmerzgrenze schöngefärbten Floskeln verborgen. Generell kann man sagen, dass Vorsicht gerade da angesagt ist, wenn auf Dinge ausdrücklich hingewiesen wird, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, wie Frühstück, Sauberkeit oder Service. Werden sie nicht ausdrücklich lobpreisend hervorgehoben, dann sind die juristischen Fallstricke schon gelegt.

Die Katalogsprache ist voll von semantischen Pirouetten, die, wenn man Ihre Bedeutung kennt und ihnen nicht gerade selbst auf den Leim gegangen ist, durchaus Unterhaltungswert besitzen.

Wer jedoch nicht allzu blauäugig bei der Buchung vorgeht und kleinere Schönfärbereien mit gut gelaunter Urlaubsstimmung hinnimmt und nicht gleich mit dem Erbsen zählen beginnt, der kann immer noch die schönste Zeit im Jahr genießen. Wer sich jedoch arglistig getäuscht fühlt, sollte schon vor Ort die spätere Reklamation vorbereiten.

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